STATUT DES VEREINS "FREUNDE DES VATERS RASCHI"

ARTIKEL 1.
VERFASSUNG

Der Verein “Freunde des Vaters Raschi” ist ein nicht auf Gewinn, die durch die Lehre und den Glauben von Pater Bonaventura Maria Raschi, C.M.F.O.. , Prediger und Bestand, der mit Giliana Faglia der Wallfahrtskirche “Mariä Empfängnis Quelle der Barmherzigkeit”, auf den Berg Borriga Monte Fasce Straße in Genua.
Der Verein hat keine Grenzen.

ARTIKEL 2.
ZIEL

Das Ziel des Vereins ist, dass der Vater des historischen Bonaventura Maria Raschi das Werk und die Gedanken und ihr Wissen vermehren.

Die Verfolgung dieses Ziel soll erreicht werden durch die Verbreitung auch in einer schriftlichen Form, die Lehre des Vaters und der Gedanke, durch die Sammlung von Informationen, Erklärungen, Dokumentationen, Verlage und andere Artikel über Tatsachen, die möglicherweise an Ihre Tätigkeit.

Zu diesem Zweck des Vereins vornehmen kann eigentlich alles Kultur, Verlagswesen, sozialer und organisatorischer.

ARTIKEL 3.
MITGLIEDSCHAFT

Die Anmeldung ist freiwillig und nach dem Modus weiter.
Der Beitritt sind in einer der folgenden Kategorien:
- Gründer Mitglieder
- Ordentliche Mitglieder
- Ehrenmitglieder.
Der Gründer Die Mitglieder sind jene, die an der Gründung des Verbandes.
Ordentliche Mitglieder sind die, die sich verbinden mit der Vereinigung nach, teilt das Ziel des Artikels 2.
Ehrenmitglieder sind jene, die durch den Willen des Exekutivausschusses, um den Bekanntheitsgrad und das positive Image geben können, dass die Vereinigung von ihrer Anwesenheit.

ARTIKEL 4.
ERWERB VON BEITRITT

Abgesehen von denen, die an der Gründung des Vereins, die Mitglieder sind jene, die in eine Richtung zur Zusammenarbeit bei der Verwirklichung des Ziels gemäß Artikel 2, einen Antrag beim Exekutivausschusses, die sich Zu diesem Thema äußern, von der absoluten Mehrheit der Mitglieder.
Die Zulassung soll ohne zeitliche Begrenzung, es sei denn, ein Rücktritt, die von der selbst Mitglied.
Die Mitglieder werden von der Vereinigung erstattet, wenn ihr Verhalten gegen schädliche oder mit dem Zweck der Vereinigung ist.
Gegen die Beschlüsse des Exekutivausschusses für die Zulassung ist es möglich, eine Petition an die Versammlung, das wird dem Sitz des Vereins, in den 30 Tagen nach der Mitteilung dieser Entscheidungen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, eine Gebühr zu erreichen, die jedes Jahr hergestellt wird, und die Beschlüsse der Organe des Vereins.
Ehrenmitglieder sind nicht durch die Zahlung der jährlichen Gebühr von sich, aber sie sind in der Lage, die Teilnahme an der Hauptversammlung und abstimmen.
Die Mitglieder haben nichts zu verlangen, in die Vereinigung.
Die Namen der Mitglieder sind in ein besonderes, der kann von denen, die Eigentum des Vereins.

ARTIKEL 5.
Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind:
- Die Mitglieder Versammlung
- Der Exekutivausschuss
- Der Präsident
- Der stellvertretende Vorsitzende
- Der Sekretär und dem stellvertretenden Sekretär
- Das Audit

ARTIKEL 6.
VERSAMMLUNG

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Verbandes.
Alle Mitglieder ein Update mit der Zahlung ihrer Honorare und Mitglied der Ehrenmitglieder haben das Recht, an der Sitzung teil.
Die Mitglieder der Montage können ordentlichen und außerordentlichen.
Die ordentliche findet im April jeden Jahres.
Die außerordentliche Hauptversammlung kann einberufen werden, jedesmal wenn zwingende Gründe dies erfordern, sei es durch eine Entscheidung des Präsidenten oder ein begründeter Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder.
Jedes Mitglied muss eine Einladung zu der Versammlung unterzeichnet der Präsident oder der Vizepräsident, von den Möglichkeiten Gebrauch, mindestens 15 Tage vor der Versammlung soll. Die Einladung muss die Tagesordnung.

Die ordentliche muß folgende Funktionen:

  1. Die Genehmigung des jährlichen Aktivitäten, die im Exekutivausschuss.

  2. Annahme der endgültigen Fassung der Bilanz und der Finanzplan, wie er ist, die durch die Exekutive.

  3. Wahl der Mitglieder des Exekutivausschusses und des Prüfungsausschusses des Ausschusses.

  4. Die Entscheidungen über alle Fragen im Zusammenhang mit der sozialen Dienstleistungen, die gegebenenfalls vom Vorstand.

  5. Von Resolutionen Petitionsausschuss vor der Versammlung und gegen die Beschlüsse des Exekutivkomitees in Bezug auf die Zulassung.

Die Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der absoluten Mehrheit der Wahlberechtigten.
Die Aufgaben der außerordentlichen Generalversammlung sind:

  1. Entscheiden Änderungen zu diesem Status.

  2. Entscheiden, die Auflösung des Vereins gemäß, dass die Bestimmungen dieser Gesetze, die Ernennung des Liquidators, und der Übertragung des Eigentums.

  3. Sich äußern zu allen anderen Fragen, die ist außerordentlich, seine Besorgnis nach dem Gesetz oder dem Gesetz.

Zum ersten Mal in der Einladung an ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung zur Verfügung gestellt werden Beschlussfähigkeit die Hälfte der Mitglieder plus eins anwesend sind, und er muss sich entscheiden, gültig für die einfache Mehrheit.
Im zweiten Mal Einberufung ordentlichen und außerordentlichen Versammlung der quotate muß, unabhängig von der Zahl der Anwesenden, und er muss sich entscheiden, gültig für die einfache Mehrheit.
Die zweite Einberufung soll mindestens 30 Minuten nach der ersten.
Beschlüsse über die Änderung der Satzung des Vereins bedürfen der Mehrheit von 2 / 3 mindestens der anwesenden Mitglieder und ihre Zustimmung. Für den Fall, dass das Quorum nicht konstitutiven Während zwei der Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen werden kann, in dem Tag nach dem letzten Aufgebot und muß ordnungsgemäß errichtet, die unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen; Sie ist gültig entscheiden Mit einfacher Mehrheit.
Jede Auflösung für die Auflösung oder Liquidation des Vereins verabschiedet wird von der Mehrheit von mindestens 4 / 5 der Mitglieder und der Zustimmung von 4 / 5 der Anwesenden. Für den Fall, dass das Quorum nicht konstitutiv bildeten die Einladungen für zwei Bestimmungen im vorigen Absatz müssen eingehalten werden, sondern muß immer die Entschließung die Zustimmung von 4 / 5 der anwesenden Mitglieder.
Sowohl die ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung sollte immer unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verbands oder in dessen Abwesenheit oder Verhinderung, der Vizepräsident der Vereinigung oder, im Falle ihrer Abwesenheit, Das älteste Gründungsmitglied jetzt Oder im Falle seiner Abwesenheit der älteste gewöhnliches Geschenk. Die Aufgaben des Sekretärs werden durch den Sekretär des Verbandes oder einer Person, die vom Präsidenten.
Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann sich vertreten zu lassen durch ein anderes Mitglied von einem schriftlichen Auftrag. Kein Mitglied kann mehr als eine Vollmacht.
Die Abstimmung kann zeigen, die von Hand oder mit einer Abstimmung, die Entscheidungen des Präsidenten des Europäischen Parlaments.
Die Resolutionen der Generalversammlung, sind auf der speziellen Heft Minute vom Sekretär unterzeichnet und vom Sekretär und der Präsident.

ARTIKEL 7.
DER EXEKUTIVAUSSCHUSS

Das Exekutivkomitee ist das Organ für die Verwaltung und Regierung des Vereins, und es muß investiert der Vollmacht für die ordentliche und außerordentliche Verwaltung des Verbandes.
Der Exekutivausschuss besteht aus 7 Mitgliedern.
Der Ausschuss wählt unter seinen Körper dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, der Generalsekretär.
Die Mitglieder des Exekutivausschusses werden für die Dauer von 3 Jahren und können wiedergewählt werden.
Die Mitglieder des Ausschusses, der nicht an drei Versammlungen hintereinander ohne triftigen Grund sollte entlassen ihrer Funktionen.
Der Rückzug sollte von dem Ausschuss erklärte sich.
Der Exekutivausschuss tritt in der ordentlichen Tagung in den Monaten April und September eines jeden Jahres. Sie muss auch treffen zu außerordentlichen Hauptversammlung, wenn dies für notwendig erachtet wird vom Präsidenten oder, wenn mindestens zwei seiner Mitglieder den Antrag schriftlich.
Die Beschlüsse, die nicht verboten sind gültig, wenn mindestens vier Mitglieder des Ausschusses sind. Innerhalb des Ausschusses ist, darf es nicht möglich sein, zu delegieren.
Das Fehlen eines Mitglieds nicht gerechtfertigt, über drei Jahrestagungen einbeziehen muß die sofortige Aufhebung seines Büros. Mitglied, die gelöscht wurden, zurückgetreten oder durch die Ernennung des ersten Mitglieds der nicht gewählt.
Die Beschlüsse werden mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des Ausschusses.
Die Stimmabgabe erfolgt durch Abstimmung, wenn es von Menschen.
Die Stellen des Präsidenten, des Vizepräsidenten und Mitglied des Exekutivausschusses sind nicht verpflichtet, eine Entschädigung erhalten.
Die Berichte der Resolutionen des Vorstandes sind schriftlich zum Minuten des Exekutivausschusses, und sie werden von dem Sekretär des Verbands oder in dessen Abwesenheit von einem Mitglied des Ausschusses vom Präsidenten ernannt; Die Berichte werden soll , Das von allen, die daran teilgenommen haben. Für den Fall, dass eine Person nicht oder nicht unterschreiben kann, muss es in dem Bericht erwähnt.

Die Aufgaben des Exekutivkomitees sind:

  1. Von Vorkehrungen für die Umsetzung der Resolutionen, die die Mitglieder der Versammlung, die nach dieser Satzung.

  2. Förderung und der Vorbereitung der Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele der in Artikel 2, dass die von den Abgeordneten Hauses.

  3. Um zu sehen, bei der Organisation der Tätigkeit des Vereins zu entscheiden, der relative Anteil der Ausgaben.

  4. Zur Vorbereitung der endgültigen Bilanz, und mit dem Vorentwurf.

  5. Von Entscheidung über die Eröffnung einer Bank, Post oder Girokonto.

  6. Um sicherzustellen, dass die Genauigkeit für die Aufrechterhaltung der Mitglieder im Gästebuch, in der Minute Buch der Montage, der Minute Buch des Exekutivausschusses.

  7. Zur Festlegung der jährlichen sich unter die Zustimmung der Versammlung.

ARTIKEL 8.
PRÄSIDENTEN

Der Vorsitzende wird vom Vorstand; Es sollte die rechtliche Vertretung des Vereins, er führt den Vorsitz in der Exekutive und auch die Umsetzung der Beschlüsse des Ausschusses.
Der Präsident ist für das ordnungsgemäße Funktionieren des Vereins ist der Sprecher von Ideen, Meinungen und Erwartungen der Mitglieder.
Es muss die Transaktionen, die der Verein gegenüber den Mitgliedern oder Dritten.
Er sorgt für die Durchführung der Resolutionen der Generalversammlung und des Vorstandes.
Er nimmt ihn auf der Pflichten und Rechte im Namen des Vereins, wenn bereits durch den Vorstand und / oder durch die Versammlung.
Er setzt die Initiativen, die ergriffen werden, um die Durchführung des jährlichen des Vereins, ihn bei der Genehmigung des Exekutivausschusses.
In Notfällen, die Resolutionen über den Exekutivausschuss werden können, die durch den Vorsitzenden, die Einberufung des Ausschusses sollte so früh wie möglich für die Ratifizierung.
Der Präsident kann die bestimmte Funktionen für die einzelnen Mitglieder der Kommission.
Bei Abwesenheit oder Verhinderung des Präsidenten, seine Funktionen werden durch den stellvertretenden Vorsitzenden, die vom Exekutivausschuss aus seinem Körper. Bei Abwesenheit oder Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden, seine Funktionen werden durch den Dekan oder, falls das Dienstalter gleich, durch den Altersvorsitzenden.

ARTIKEL 9.
DER VIZEPRÄSIDENT

Der stellvertretender Vorsitzender des Verbandes steht immer dann, wenn der Präsident nicht in der Lage ist, objektiv zu tun, und wenn er erhält eine spezielle Delegation von Präsident. Es soll helfen, den Präsidenten in allen seinen Initiativen.

ARTIKEL 10.
LE SECRÉTAIRE

Der Generalsekretär ist gewählt, der vom Exekutivkomitee aus seinem Körper.
Es gibt Anzeichen, und die Berichte der Sitzungen der Versammlung, die Sitzungen und die Resolutionen des Exekutivkomitees.
Er ist für das Bankkonto vorhanden, und es soll ein Zustand der im Vorstand über die Modalitäten und Bedingungen für die Verwendung der Beträge durch den Verein für die Ausführung seiner Tätigkeit. Zu diesem Zweck kann geholfen werden durch ein stellvertretender Sekretär ernannt werden.
Es muß bei der Versendung der laufenden Geschäfte nach den Richtlinien des Präsidenten.

ARTIKEL 11.
Der Ausschuß AUDITVERANTWORTUNG

Der Prüfungsausschuss ist ein Organ, das sich aus drei Mitgliedern, die von den Mitgliedern der Versammlung; Sie werden für eine Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt werden können.
Ein Mitglied des Ausschusses zur Überprüfung kann Mitglied des Exekutivausschusses und.
Sie können an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht; Sie überwachen die Verwaltung des Vereins, insbesondere die Tätigkeit der Sekretär.
Sie prüfen Jahreswirtschaftsbericht und Eigentum des Vereins, der Zeichnung und der Unterschrift ein Bericht vorgelegt wird in der Versammlung; Sie überprüfen regelmäßig die Führung des Rechnungswesens und der kassiert.

ARTIKEL 12.
EIGENTUM

Das Eigentum des Vereins ist unteilbar, und es besteht aus:

  1. Die Beiträge und Zuwendungen jeglicher Art Vermächtnis.

  2. Die kassiert.

  3. Alle anderen Produkte und / oder ein rechtsverbindliches Recht, die dem Verein durch die Gesetze in Kraft (Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen).

Die Vereinigung des Einkommens aus:

  1. Anteil an Kapital, dessen Höhe vom Vorstand, jährlich zu zahlen.

  2. Die Bewertungen freiwillige Beiträge für die Durchführung von Projekten zur Erreichung der Ziele, die in dem Gesetz.

  3. Jede andere Form von Einkommen, die dem Verband durch das Gesetz.

Die Eigenschaft kann nicht, die für unterschiedliche Ziele derjenigen, für die der Verein entstand, und es ist unteilbar in die Vereinigung aufgelöst. Die Maßnahmen, die Kosten und fügen sie selbständig oder auf Antrag des Ausschusses sind nicht übertragbar und unredeemable.

ARTIKEL 13.
AUFLÖSUNG

Die Auflösung des Vereins wird von der außerordentlichen Hauptversammlung der Mitglieder aus folgenden Gründen.

  1. Realisierung der Ziele der Vereinigung und / oder der Unmöglichkeit, das Unerwartete zu tun.

  2. Keine Arbeit für die geringe Anzahl der Mitglieder, die für die Erreichung des Ziels.

  3. Alle anderen Grund, der sollte, die die grundlegenden Anliegen des Vereins und / oder zu verhindern, dass die Entwicklung des Unternehmens.

Im Falle der Auflösung des Vereins der Abgeordneten Hauses, in einer außerordentlichen Sitzung, entscheidet über die Abgabe der restlichen Güter, in der Erwägung, die Möglichkeit zu geben, andere nicht gewinnorientierte Vereinigungen, die das gleiche Ziel oder der Interesse der öffentlichen Ordnung.

ARTIKEL 14.
ALLGEMEINE

Es ist nicht vorgesehen, die in diesem Statut und mögliche Kontroversen sind zurückzusenden dem Zivilgesetzbuch und den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung.

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