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   ARTIKEL 1. 
        VERFASSUNG  
       
        
      Der  Verein “Freunde des Vaters Raschi” ist ein nicht auf Gewinn, die  durch die Lehre und den Glauben von Pater Bonaventura Maria Raschi,  C.M.F.O.. , Prediger und Bestand, der mit Giliana Faglia der  Wallfahrtskirche “Mariä Empfängnis Quelle der  Barmherzigkeit”, auf den Berg Borriga Monte Fasce Straße in  Genua.   
      Der  Verein hat keine Grenzen.  
      ARTIKEL 2. 
      ZIEL 
      
      
      Das  Ziel des Vereins ist, dass der Vater des historischen Bonaventura  Maria Raschi das Werk und die Gedanken und ihr Wissen vermehren.  
      Die  Verfolgung dieses Ziel soll erreicht werden durch die Verbreitung  auch in einer schriftlichen Form, die Lehre des Vaters und der  Gedanke, durch die Sammlung von Informationen, Erklärungen,  Dokumentationen, Verlage und andere Artikel über Tatsachen, die  möglicherweise an Ihre Tätigkeit.  
      Zu  diesem Zweck des Vereins vornehmen kann eigentlich alles Kultur,  Verlagswesen, sozialer und organisatorischer.  
      ARTIKEL 3. 
        MITGLIEDSCHAFT 
  
    
    Die  Anmeldung ist freiwillig und nach dem Modus weiter.  
    Der  Beitritt sind in einer der folgenden Kategorien:  
    - 
    Gründer  Mitglieder  
    - 
    Ordentliche  Mitglieder  
    - 
    Ehrenmitglieder. 
    Der  Gründer Die Mitglieder sind jene, die an der Gründung des  Verbandes.  
    Ordentliche  Mitglieder sind die, die sich verbinden mit der Vereinigung nach,  teilt das Ziel des Artikels 2.  
    Ehrenmitglieder  sind jene, die durch den Willen des Exekutivausschusses, um den  Bekanntheitsgrad und das positive Image geben können, dass die  Vereinigung von ihrer Anwesenheit.  
      ARTIKEL 4. 
        ERWERB VON BEITRITT 
  
    
    Abgesehen  von denen, die an der Gründung des Vereins, die Mitglieder sind  jene, die in eine Richtung zur Zusammenarbeit bei der Verwirklichung  des Ziels gemäß Artikel 2, einen Antrag beim  Exekutivausschusses, die sich Zu diesem Thema äußern, von  der absoluten Mehrheit der Mitglieder.  
    Die  Zulassung soll ohne zeitliche Begrenzung, es sei denn, ein Rücktritt,  die von der selbst Mitglied.  
    Die  Mitglieder werden von der Vereinigung erstattet, wenn ihr Verhalten  gegen schädliche oder mit dem Zweck der Vereinigung ist.  
    Gegen  die Beschlüsse des Exekutivausschusses für die Zulassung  ist es möglich, eine Petition an die Versammlung, das wird dem  Sitz des Vereins, in den 30 Tagen nach der Mitteilung dieser  Entscheidungen.  
    Die  Mitglieder sind verpflichtet, eine Gebühr zu erreichen, die  jedes Jahr hergestellt wird, und die Beschlüsse der Organe des  Vereins.  
    Ehrenmitglieder  sind nicht durch die Zahlung der jährlichen Gebühr von  sich, aber sie sind in der Lage, die Teilnahme an der  Hauptversammlung und abstimmen.  
    Die  Mitglieder haben nichts zu verlangen, in die Vereinigung.  
    Die  Namen der Mitglieder sind in ein besonderes, der kann von denen, die  Eigentum des Vereins.  
      ARTIKEL 5. 
        Organe des Vereins 
  
    Die  Organe des Vereins sind: 
    - Die  Mitglieder Versammlung  
    - Der  Exekutivausschuss  
    - Der  Präsident  
    - Der  stellvertretende Vorsitzende  
    - Der  Sekretär und dem stellvertretenden Sekretär  
    - Das  Audit 
       ARTIKEL 
        6. 
        VERSAMMLUNG 
  
    Die  Hauptversammlung ist das oberste Organ des Verbandes. 
    Alle  Mitglieder ein Update mit der Zahlung ihrer Honorare und Mitglied der  Ehrenmitglieder haben das Recht, an der Sitzung teil.  
        Die  Mitglieder der Montage können ordentlichen und  außerordentlichen.  
        Die  ordentliche findet im April jeden Jahres.  
        Die  außerordentliche Hauptversammlung kann einberufen werden,  jedesmal wenn zwingende Gründe dies erfordern, sei es durch eine  Entscheidung des Präsidenten oder ein begründeter Antrag  von mindestens einem Drittel der Mitglieder.  
      Jedes  Mitglied muss eine Einladung zu der Versammlung unterzeichnet der  Präsident oder der Vizepräsident, von den Möglichkeiten  Gebrauch, mindestens 15 Tage vor der Versammlung soll. Die Einladung  muss die Tagesordnung.  
      Die  ordentliche muß folgende Funktionen:  
      
        - 
          
Die  	Genehmigung des jährlichen Aktivitäten, die im  	Exekutivausschuss.  
         - 
          
Annahme  	der endgültigen Fassung der Bilanz und der Finanzplan, wie er  	ist, die durch die Exekutive.  
         - 
          
Wahl  	der Mitglieder des Exekutivausschusses und des Prüfungsausschusses  	des Ausschusses.  
         - 
          
Die  	Entscheidungen über alle Fragen im Zusammenhang mit der  	sozialen Dienstleistungen, die gegebenenfalls vom Vorstand.  
         - 
          
Von  	Resolutionen Petitionsausschuss vor der Versammlung und gegen die  	Beschlüsse des Exekutivkomitees in Bezug auf die Zulassung.  
        
      Die  Beschlüsse der ordentlichen Hauptversammlung werden mit der  absoluten Mehrheit der Wahlberechtigten.  
      Die  Aufgaben der außerordentlichen Generalversammlung sind:  
      
        - 
          
Entscheiden  	Änderungen zu diesem Status.  
         - 
          
Entscheiden,  	die Auflösung des Vereins gemäß, dass die  	Bestimmungen dieser Gesetze, die Ernennung des Liquidators, und der  	Übertragung des Eigentums.  
         - 
          
Sich  	äußern zu allen anderen Fragen, die ist außerordentlich,  	seine Besorgnis nach dem Gesetz oder dem Gesetz.  
        
      Zum  ersten Mal in der Einladung an ordentlichen und außerordentlichen  Hauptversammlung zur Verfügung gestellt werden  Beschlussfähigkeit die Hälfte der Mitglieder plus eins  anwesend sind, und er muss sich entscheiden, gültig für die  einfache Mehrheit.  
        Im  zweiten Mal Einberufung ordentlichen und außerordentlichen  Versammlung der quotate muß, unabhängig von der Zahl der  Anwesenden, und er muss sich entscheiden, gültig für die  einfache Mehrheit. 
        Die  zweite Einberufung soll mindestens 30 Minuten nach der ersten.  
        Beschlüsse  über die Änderung der Satzung des Vereins bedürfen der  Mehrheit von 2 / 3 mindestens der anwesenden Mitglieder und ihre  Zustimmung. Für den Fall, dass das Quorum nicht konstitutiven  Während zwei der Einberufung einer außerordentlichen  Hauptversammlung einberufen werden kann, in dem Tag nach dem letzten  Aufgebot und muß ordnungsgemäß errichtet, die  unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen; Sie ist gültig  entscheiden Mit einfacher Mehrheit.  
        Jede  Auflösung für die Auflösung oder Liquidation des  Vereins verabschiedet wird von der Mehrheit von mindestens 4 / 5 der  Mitglieder und der Zustimmung von 4 / 5 der Anwesenden. Für den  Fall, dass das Quorum nicht konstitutiv bildeten die Einladungen für  zwei Bestimmungen im vorigen Absatz müssen eingehalten werden,  sondern muß immer die Entschließung die Zustimmung von 4  / 5 der anwesenden Mitglieder.  
        Sowohl  die ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung sollte  immer unter dem Vorsitz des Präsidenten des Verbands oder in  dessen Abwesenheit oder Verhinderung, der Vizepräsident der  Vereinigung oder, im Falle ihrer Abwesenheit, Das älteste  Gründungsmitglied jetzt Oder im Falle seiner Abwesenheit der  älteste gewöhnliches Geschenk. Die Aufgaben des Sekretärs  werden durch den Sekretär des Verbandes oder einer Person, die  vom Präsidenten.  
        Jedes  Mitglied hat eine Stimme und kann sich vertreten zu lassen durch ein  anderes Mitglied von einem schriftlichen Auftrag. Kein Mitglied kann  mehr als eine Vollmacht.  
        Die  Abstimmung kann zeigen, die von Hand oder mit einer Abstimmung, die  Entscheidungen des Präsidenten des Europäischen Parlaments.  
      Die  Resolutionen der Generalversammlung, sind auf der speziellen Heft  Minute vom Sekretär unterzeichnet und vom Sekretär und der  Präsident. 
      ARTIKEL 7. 
        DER EXEKUTIVAUSSCHUSS 
  Das  Exekutivkomitee ist das Organ für die Verwaltung und Regierung  des Vereins, und es muß investiert der Vollmacht für die  ordentliche und außerordentliche Verwaltung des Verbandes.  
    Der  Exekutivausschuss besteht aus 7 Mitgliedern.  
    Der  Ausschuss wählt unter seinen Körper dem Präsidenten,  dem Vizepräsidenten, der Generalsekretär.  
    Die  Mitglieder des Exekutivausschusses werden für die Dauer von 3  Jahren und können wiedergewählt werden.  
    Die  Mitglieder des Ausschusses, der nicht an drei Versammlungen  hintereinander ohne triftigen Grund sollte entlassen ihrer  Funktionen.  
    Der  Rückzug sollte von dem Ausschuss erklärte sich.  
    Der  Exekutivausschuss tritt in der ordentlichen Tagung in den Monaten  April und September eines jeden Jahres. Sie muss auch treffen zu  außerordentlichen Hauptversammlung, wenn dies für  notwendig erachtet wird vom Präsidenten oder, wenn mindestens  zwei seiner Mitglieder den Antrag schriftlich.  
    Die  Beschlüsse, die nicht verboten sind gültig, wenn mindestens  vier Mitglieder des Ausschusses sind. Innerhalb des Ausschusses ist,  darf es nicht möglich sein, zu delegieren.  
    Das  Fehlen eines Mitglieds nicht gerechtfertigt, über drei  Jahrestagungen einbeziehen muß die sofortige Aufhebung seines  Büros. Mitglied, die gelöscht wurden, zurückgetreten  oder durch die Ernennung des ersten Mitglieds der nicht gewählt.  
    Die  Beschlüsse werden mit der absoluten Mehrheit der Mitglieder des  Ausschusses.  
    Die  Stimmabgabe erfolgt durch Abstimmung, wenn es von Menschen.  
    Die  Stellen des Präsidenten, des Vizepräsidenten und Mitglied  des Exekutivausschusses sind nicht verpflichtet, eine Entschädigung  erhalten.  
    Die  Berichte der Resolutionen des Vorstandes sind schriftlich zum Minuten  des Exekutivausschusses, und sie werden von dem Sekretär des  Verbands oder in dessen Abwesenheit von einem Mitglied des  Ausschusses vom Präsidenten ernannt; Die Berichte werden soll ,  Das von allen, die daran teilgenommen haben. Für den Fall, dass  eine Person nicht oder nicht unterschreiben kann, muss es in dem  Bericht erwähnt.  
      Die  Aufgaben des Exekutivkomitees sind:  
      
        - 
          
Von  	Vorkehrungen für die Umsetzung der Resolutionen, die die  	Mitglieder der Versammlung, die nach dieser Satzung.  
         - 
          
Förderung  	und der Vorbereitung der Maßnahmen zur Verwirklichung der  	Ziele der in Artikel 2, dass die von den Abgeordneten Hauses.  
         - 
          
Um  	zu sehen, bei der Organisation der Tätigkeit des Vereins zu  	entscheiden, der relative Anteil der Ausgaben.  
         - 
          
Zur  	Vorbereitung der endgültigen Bilanz, und mit dem Vorentwurf.  
         - 
          
Von  	Entscheidung über die Eröffnung einer Bank, Post oder  	Girokonto.  
         - 
          
Um  	sicherzustellen, dass die Genauigkeit für die Aufrechterhaltung  	der Mitglieder im Gästebuch, in der Minute Buch der Montage,  	der Minute Buch des Exekutivausschusses.  
         - 
          
Zur  	Festlegung der jährlichen sich unter die Zustimmung der  	Versammlung. 
       
          
      ARTIKEL 8. 
        PRÄSIDENTEN 
    
      
      Der  Vorsitzende wird vom Vorstand; Es sollte die rechtliche Vertretung  des Vereins, er führt den Vorsitz in der Exekutive und auch die  Umsetzung der Beschlüsse des Ausschusses.  
      Der  Präsident ist für das ordnungsgemäße  Funktionieren des Vereins ist der Sprecher von Ideen, Meinungen und  Erwartungen der Mitglieder.  
      Es  muss die Transaktionen, die der Verein gegenüber den Mitgliedern  oder Dritten.  
      Er  sorgt für die Durchführung der Resolutionen der  Generalversammlung und des Vorstandes.  
      Er  nimmt ihn auf der Pflichten und Rechte im Namen des Vereins, wenn  bereits durch den Vorstand und / oder durch die Versammlung.  
      Er  setzt die Initiativen, die ergriffen werden, um die Durchführung  des jährlichen des Vereins, ihn bei der Genehmigung des  Exekutivausschusses.  
      In  Notfällen, die Resolutionen über den Exekutivausschuss  werden können, die durch den Vorsitzenden, die Einberufung des  Ausschusses sollte so früh wie möglich für die  Ratifizierung.  
      Der  Präsident kann die bestimmte Funktionen für die einzelnen  Mitglieder der Kommission.  
      Bei  Abwesenheit oder Verhinderung des Präsidenten, seine Funktionen  werden durch den stellvertretenden Vorsitzenden, die vom  Exekutivausschuss aus seinem Körper. Bei Abwesenheit oder  Verhinderung des stellvertretenden Vorsitzenden, seine Funktionen  werden durch den Dekan oder, falls das Dienstalter gleich, durch den  Altersvorsitzenden.  
      ARTIKEL 9. 
        DER VIZEPRÄSIDENT 
  Der stellvertretender Vorsitzender des Verbandes steht immer dann, wenn der Präsident nicht in der Lage ist, objektiv zu tun, und wenn er erhält eine spezielle Delegation von Präsident. 
Es soll helfen, den Präsidenten in allen seinen Initiativen. 
      ARTIKEL 10. 
        LE SECRÉTAIRE 
  
    
    Der  Generalsekretär ist gewählt, der vom Exekutivkomitee aus  seinem Körper.  
    Es  gibt Anzeichen, und die Berichte der Sitzungen der Versammlung, die  Sitzungen und die Resolutionen des Exekutivkomitees.  
    Er  ist für das Bankkonto vorhanden, und es soll ein Zustand der im  Vorstand über die Modalitäten und Bedingungen für die  Verwendung der Beträge durch den Verein für die Ausführung  seiner Tätigkeit. Zu diesem Zweck kann geholfen werden durch ein  stellvertretender Sekretär ernannt werden.  
    Es  muß bei der Versendung der laufenden Geschäfte nach den  Richtlinien des Präsidenten.  
      ARTIKEL 11. 
        Der Ausschuß AUDITVERANTWORTUNG 
  
    
    Der  Prüfungsausschuss ist ein Organ, das sich aus drei Mitgliedern,  die von den Mitgliedern der Versammlung; Sie werden für eine  Amtszeit von drei Jahren wiedergewählt werden können.  
    Ein  Mitglied des Ausschusses zur Überprüfung kann Mitglied des  Exekutivausschusses und.  
    Sie  können an den Sitzungen des Vorstandes ohne Stimmrecht; Sie  überwachen die Verwaltung des Vereins, insbesondere die  Tätigkeit der Sekretär.  
    Sie  prüfen Jahreswirtschaftsbericht und Eigentum des Vereins, der  Zeichnung und der Unterschrift ein Bericht vorgelegt wird in der  Versammlung; Sie überprüfen regelmäßig die  Führung des Rechnungswesens und der kassiert.  
        
      ARTIKEL 12. 
        EIGENTUM 
  
    Das  Eigentum des Vereins ist unteilbar, und es besteht aus:  
      Die  	Beiträge und Zuwendungen jeglicher Art Vermächtnis.  
        - 
          
Die  	kassiert.  
         - 
          
Alle  	anderen Produkte und / oder ein rechtsverbindliches Recht, die dem  	Verein durch die Gesetze in Kraft (Erbschaften, Vermächtnisse  	und Schenkungen).  
        
      Die  Vereinigung des Einkommens aus:  
      
        - 
          
Anteil  	an Kapital, dessen Höhe vom Vorstand, jährlich zu zahlen.  
         - 
          
Die  	Bewertungen freiwillige Beiträge für die Durchführung  	von Projekten zur Erreichung der Ziele, die in dem Gesetz.  
         - 
          
Jede  	andere Form von Einkommen, die dem Verband durch das Gesetz.  
        
      Die  Eigenschaft kann nicht, die für unterschiedliche Ziele  derjenigen, für die der Verein entstand, und es ist unteilbar in  die Vereinigung aufgelöst. Die Maßnahmen, die Kosten und  fügen sie selbständig oder auf Antrag des Ausschusses sind  nicht übertragbar und unredeemable.  
      ARTIKEL 13. 
        AUFLÖSUNG 
  
    
    Die  Auflösung des Vereins wird von der außerordentlichen  Hauptversammlung der Mitglieder aus folgenden Gründen.  
      
        - 
          
Realisierung  	der Ziele der Vereinigung und / oder der Unmöglichkeit, das  	Unerwartete zu tun.  
         - 
          
Keine  	Arbeit für die geringe Anzahl der Mitglieder, die für die  	Erreichung des Ziels.  
         - 
          
Alle  	anderen Grund, der sollte, die die grundlegenden Anliegen des  	Vereins und / oder zu verhindern, dass die Entwicklung des  	Unternehmens.  
        
      Im  Falle der Auflösung des Vereins der Abgeordneten Hauses, in  einer außerordentlichen Sitzung, entscheidet über die  Abgabe der restlichen Güter, in der Erwägung, die  Möglichkeit zu geben, andere nicht gewinnorientierte  Vereinigungen, die das gleiche Ziel oder der Interesse der  öffentlichen Ordnung.  
      ARTIKEL 14. 
        ALLGEMEINE 
  
    
    Es  ist nicht vorgesehen, die in diesem Statut und mögliche  Kontroversen sind zurückzusenden dem Zivilgesetzbuch und den  Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung.  
  Genua 
      Unternehmen aller Gründer Associates    |